Entscheidungsgrundlage für die SVV

Zukunft Bahnhof Calau —
drei abgestimmte Bausteine.

Arbeitsentwurf zur Abstimmung mit Verwaltung, Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) und Rechtsamt. Stand: Juni 2026. Das Papier führt drei aufeinander abgestimmte Bausteine zusammen.

A

Beschlussvorlage

Die Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung (SVV) — mit Beschlussvorschlag und Begründung.

Zu Teil A →

B

Empfehlungspapier

Ein kurzes Empfehlungs- und Erläuterungspapier zum Förderweg für Verwaltung und Abgeordnete.

Zu Teil B →

C

Öffentlicher Text

Der öffentliche Text zur Einordnung des Vorhabens und des Genossenschaftswegs.

Zu Teil C →

Der rechtliche Kern

Den Weg öffnen —
nicht die Empfängerin vorab festlegen.

„Der SVV-Beschluss darf die Genossenschaft nicht als Empfängerin vorab festlegen. Er begründet die kommunale Aufgabe und eröffnet ein offenes, diskriminierungsfreies Interessenbekundungsverfahren. Erst über dieses Verfahren kann die Aufgabe an einen Dritten, zum Beispiel die Genossenschaft, übertragen werden." Leitgedanke des Beschlusswegs

Klarheit schafft einen belastbaren Weg. Deshalb benennen wir genau, was der Beschluss begründet — und was er ausdrücklich nicht tut.

Das begründet der Beschluss

Die Entwicklung und dauerhafte Belebung des Bahnhofs als kommunale Aufgabe, den Katalog der dort zu vereinenden Funktionen und den Auftrag für ein offenes, diskriminierungsfreies Interessenbekundungsverfahren.

Das tut er ausdrücklich nicht

Er wählt keinen Träger aus, benennt die Genossenschaft nicht als Empfängerin, legt den Förderumfang nicht fest und löst keine finanzielle Verpflichtung aus. Die Letztentscheidung bleibt bei der SVV.

Verfahrenshinweis, kein verbindliches Rechtsgutachten: So lautet auch die Auskunft der WRL, K. Wisniewski, 16.05.2025 — es bedarf zunächst eines Stadtverordnetenbeschlusses zur Übernahme der kommunalen Aufgabe und anschließend eines Interessenbekundungsverfahrens, um diskriminierungsfrei Aufgaben an Dritte zu übertragen.

Teil A · für die Stadtverordnetenversammlung

Beschlussvorlage.

Ein Arbeitsentwurf zur Abstimmung mit Verwaltung, WRL und Rechtsamt — die Formulierungen sind vor der Einbringung final abzustimmen.

Beschluss öffentlich

Bahnhof Calau — Anerkennung als kommunale Aufgabe und Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Vorbereitung einer Förderung im Strukturwandel.

Gremium
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Calau
Vorlage-Nr.
____ / 2026 (von der Verwaltung zu vergeben)
Einreicher
Bürgermeister / Stadtverwaltung Calau
Beschlussart
Beschluss öffentlich

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Calau beschließt:

  1. Die Stadt Calau erkennt die Entwicklung, Revitalisierung und dauerhafte Belebung des Bahnhofs Calau als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge an. Der Bahnhof soll als Ort für Kultur und Begegnung, für Mobilität sowie für wohnortnahe Versorgungs- und Bildungsangebote gestärkt werden.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die im Bahnhofsareal zu vereinenden Funktionen gemäß Anlage 1. Hierzu zählen insbesondere: ein öffentlich zugänglicher Begegnungs- und Veranstaltungsbereich für Kultur und Soziokultur, gastronomische Nahversorgung in Form von Kiosk oder Café, Mobilitäts- und Servicefunktionen am Bahnhof sowie Räume für Bildung, Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung, zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ein transparentes und diskriminierungsfreies Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Über das Verfahren wird Dritten, insbesondere privaten und gemeinwohlorientierten Anbietern, zum Beispiel einer Genossenschaft, die Möglichkeit eröffnet, darzustellen, dass und wie sie die genannte kommunale Aufgabe ganz oder teilweise übernehmen können.
  4. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage dieses Beschlusses und des Ergebnisses des Interessenbekundungsverfahrens die erforderlichen Schritte zur Beantragung von Fördermitteln des Strukturwandels, insbesondere Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen, Arm 1 / Werkstattprozess der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH, einzuleiten und die hierfür notwendigen Unterlagen mit WRL und ILB abzustimmen.
  5. Das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens sowie der konkrete Umsetzungs- und Finanzierungsvorschlag werden der Stadtverordnetenversammlung vor Eingehen verbindlicher Verpflichtungen erneut zur Entscheidung vorgelegt.
Begründung, finanzielle Auswirkungen & Anlagen

Begründung

Der Bahnhof Calau ist ein zentraler, identitätsstiftender Ort der Stadt. Mit dem für 2027 vorgesehenen Umbau besteht die Chance, das Gebäude und das Areal langfristig als lebendigen Ort für Kultur, Begegnung und Mobilität zu sichern. Damit private und gemeinwohlorientierte Partner Aufgaben am Bahnhof übernehmen und hierfür Mittel aus dem Strukturwandel eingesetzt werden können, ist ein klar definierter kommunaler Rahmen erforderlich.

Die Förderung im sogenannten Arm 1 des Strukturstärkungsgesetzes, Projekte der Kommunen über den Werkstattprozess der WRL und das IMAG-Votum, setzt voraus, dass die jeweilige Aufgabe als kommunale Aufgabe verankert ist. Die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH hat den erforderlichen Weg ausdrücklich bestätigt: Es bedarf zunächst eines Stadtverordnetenbeschlusses zur Übernahme der kommunalen Aufgabe und anschließend eines Interessenbekundungsverfahrens. Voraussetzung ist Klarheit über die Funktionen, die im Bahnhof vereint werden sollen. Über das Interessenbekundungsverfahren erhalten Dritte die Möglichkeit darzustellen, dass sie eine Aufgabe der Kommune übernehmen können; das Verfahren stellt sicher, dass Aufgaben diskriminierungsfrei an Dritte übertragen werden.

Mit dem vorgeschlagenen Beschluss schafft die Stadt Calau genau diese Grundlage, ohne sich vorab auf einen bestimmten Träger festzulegen oder finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Die Letztentscheidung über Träger, Umfang und Finanzierung bleibt der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.

Finanzielle Auswirkungen

Mit diesem Beschluss sind keine unmittelbaren Auszahlungen oder verbindlichen finanziellen Verpflichtungen der Stadt verbunden. Es entsteht Verwaltungsaufwand für die Vorbereitung und Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens. Ziel des Verfahrens ist es, die Umsetzung weit überwiegend über Strukturwandel-Fördermittel und Beiträge der übernehmenden Partner, zum Beispiel einer Genossenschaft, zu finanzieren. Ein etwaiger kommunaler Eigen- oder Kofinanzierungsanteil wird der SVV im Rahmen der Folgevorlage transparent dargestellt.

Anlagen

  • Anlage 1: Funktionskatalog Bahnhof Calau — zu vereinende Nutzungen.
  • Anlage 2: Projektskizze „Bahnhof der Möglichkeiten — Von Calau aus Zukunft“.
  • Anlage 3: Schreiben / Hinweis der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH zum Verfahrensweg vom 16.05.2025.
Teil B · Empfehlung & Erläuterung

Warum dieser Weg empfohlen wird.

Für die Verwaltung der Stadt Calau und die Stadtverordneten — zur Einordnung des Förderwegs und Begründung der Empfehlung.

Wir möchten den Bahnhof Calau langfristig als Ort für Kultur, Begegnung, Nahversorgung und Mobilität entwickeln und den Betrieb über eine Genossenschaft tragen. Für die Finanzierung kommt eine Förderung aus dem Strukturwandel über die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH in Betracht. Diese Förderung knüpft an die Kommune an. Deshalb braucht es einen vorbereitenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

Der Förderweg in zwei Schritten

  1. Kommunale Aufgabe per SVV-Beschluss verankern: Die SVV erklärt die Entwicklung und Belebung des Bahnhofs zur kommunalen Aufgabe und benennt die Funktionen, die dort zusammenkommen sollen.
  2. Interessenbekundungsverfahren: Auf dieser Grundlage führt die Stadt ein offenes, diskriminierungsfreies Verfahren durch. Interessierte Dritte, auch eine Genossenschaft, können darlegen, wie sie die Aufgabe übernehmen. Erst hierüber kann die Aufgabe und damit die Förderfähigkeit auf einen Träger übergehen.

Die Rolle der Genossenschaft

Die Genossenschaft ist der vorgesehene Betreiber und Partner. Aus vergabe- und beihilferechtlichen Gründen darf sie im Beschluss jedoch nicht als Empfängerin festgeschrieben werden. Würde die Stadt den Träger vorab bestimmen, wäre das Verfahren angreifbar und die Förderung gefährdet. Der offene Weg ist daher kein Umweg, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Genossenschaft am Ende rechtssicher zum Zuge kommen kann. In der Praxis kann sich die Genossenschaft im Interessenbekundungsverfahren mit einem überzeugenden, auf den Funktionskatalog passenden Konzept bewerben.

Was die SVV entscheidet — und was nicht

Entschieden wird

Die Anerkennung der kommunalen Aufgabe, der Funktionskatalog und der Auftrag zum Interessenbekundungsverfahren.

Nicht entschieden wird

Die Auswahl eines Trägers, der Umfang der Förderung oder finanzielle Verpflichtungen. Diese kommen in einer zweiten Vorlage zurück in die SVV.

Empfehlung

Wir empfehlen der Stadtverordnetenversammlung, den Beschluss gemäß Teil A zu fassen. Er ist risikoarm, löst keine unmittelbare Zahlungsverpflichtung aus, hält die Letztentscheidung bei der SVV und eröffnet zugleich die Tür zur Strukturwandel-Förderung.

Nächste Schritte & Zeitplan

  1. Abstimmung des Funktionskatalogs und der Beschlussfassung mit Verwaltung, Rechtsamt und WRL.
  2. Einbringung der Vorlage in die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.
  3. Nach Beschluss: Vorbereitung und Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens durch die Verwaltung.
  4. Bewerbung der Genossenschaft mit Betriebs- und Nutzungskonzept; parallel Abstimmung der Förderunterlagen mit WRL und ILB.
  5. Ergebnis- und Finanzierungsvorlage zur Entscheidung in die SVV.

Dieses Papier ersetzt keine Rechtsberatung. Die endgültigen Formulierungen sollten vor der Einbringung mit dem Rechtsamt der Stadt und der WRL final abgestimmt werden.

Teil C · öffentlicher Text

Bahnhof Calau —
von hier aus Zukunft.

Der Bahnhof Calau ist mehr als ein Gebäude. Er ist Ankunftsort, Treffpunkt und ein Stück Stadtgeschichte. Wir möchten ihn gemeinsam mit der Stadt und den Menschen vor Ort als lebendigen Ort für Kultur, Begegnung, Nahversorgung und Mobilität entwickeln — getragen von einer Genossenschaft, die allen offensteht, die mitmachen wollen.

Was hier entstehen soll

Warum eine Genossenschaft

Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern. Sie verbindet wirtschaftlich tragfähigen Betrieb mit demokratischer Mitbestimmung und Gemeinwohlorientierung. So bleibt der Bahnhof in der Hand der Region — und die Menschen vor Ort gestalten mit, was hier passiert.

Wie die Finanzierung gedacht ist

Der Bahnhof ist Teil des Strukturwandels in der Lausitz. Für solche Vorhaben stehen Fördermittel zur Verfügung, die über die Stadt und die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH eingesetzt werden können. Damit das möglich wird, verankert die Stadt Calau die Entwicklung des Bahnhofs als kommunale Aufgabe und lädt anschließend in einem offenen Verfahren Partner ein, diese Aufgabe zu übernehmen. Unsere Genossenschaft möchte sich in diesem Verfahren mit einem tragfähigen Konzept bewerben.

Stand & Einordnung

Ein Arbeitsentwurf — kein bereits gefasster Beschluss.

Diese Seite macht einen möglichen Beschlussweg transparent. Die Formulierungen, der Funktionskatalog und jeder Schritt würden mit Verwaltung, Rechtsamt und WRL abgestimmt. Die Letztentscheidung liegt bei der Stadtverordnetenversammlung.

Weder die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH noch das Land Brandenburg werden hier als bereits zugesagte Förderer dieses konkreten Vorhabens dargestellt. Sie sind relevante öffentliche Akteure im Strukturwandel- und Förderweg. Ob und in welchem Umfang Fördermittel fließen, entscheidet sich über die dafür vorgesehenen Verfahren.