Beschlussvorlage
Die Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung (SVV) — mit Beschlussvorschlag und Begründung.
Der Umbau des Bahnhofs Calau könnte über Mittel des Strukturwandels finanziert werden. Dieser Weg knüpft an die Kommune an. Diese Seite erklärt verständlich und Schritt für Schritt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, der die Grundlage dafür schaffen könnte — ohne sich vorab auf einen bestimmten Träger festzulegen.
Arbeitsentwurf zur Abstimmung mit Verwaltung, Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) und Rechtsamt. Stand: Juni 2026. Das Papier führt drei aufeinander abgestimmte Bausteine zusammen.
Die Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung (SVV) — mit Beschlussvorschlag und Begründung.
Ein kurzes Empfehlungs- und Erläuterungspapier zum Förderweg für Verwaltung und Abgeordnete.
Der öffentliche Text zur Einordnung des Vorhabens und des Genossenschaftswegs.
„Der SVV-Beschluss darf die Genossenschaft nicht als Empfängerin vorab festlegen. Er begründet die kommunale Aufgabe und eröffnet ein offenes, diskriminierungsfreies Interessenbekundungsverfahren. Erst über dieses Verfahren kann die Aufgabe an einen Dritten, zum Beispiel die Genossenschaft, übertragen werden." Leitgedanke des Beschlusswegs
Klarheit schafft einen belastbaren Weg. Deshalb benennen wir genau, was der Beschluss begründet — und was er ausdrücklich nicht tut.
Die Entwicklung und dauerhafte Belebung des Bahnhofs als kommunale Aufgabe, den Katalog der dort zu vereinenden Funktionen und den Auftrag für ein offenes, diskriminierungsfreies Interessenbekundungsverfahren.
Er wählt keinen Träger aus, benennt die Genossenschaft nicht als Empfängerin, legt den Förderumfang nicht fest und löst keine finanzielle Verpflichtung aus. Die Letztentscheidung bleibt bei der SVV.
Verfahrenshinweis, kein verbindliches Rechtsgutachten: So lautet auch die Auskunft der WRL, K. Wisniewski, 16.05.2025 — es bedarf zunächst eines Stadtverordnetenbeschlusses zur Übernahme der kommunalen Aufgabe und anschließend eines Interessenbekundungsverfahrens, um diskriminierungsfrei Aufgaben an Dritte zu übertragen.
Ein Arbeitsentwurf zur Abstimmung mit Verwaltung, WRL und Rechtsamt — die Formulierungen sind vor der Einbringung final abzustimmen.
Bahnhof Calau — Anerkennung als kommunale Aufgabe und Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Vorbereitung einer Förderung im Strukturwandel.
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Calau beschließt:
Begründung
Der Bahnhof Calau ist ein zentraler, identitätsstiftender Ort der Stadt. Mit dem für 2027 vorgesehenen Umbau besteht die Chance, das Gebäude und das Areal langfristig als lebendigen Ort für Kultur, Begegnung und Mobilität zu sichern. Damit private und gemeinwohlorientierte Partner Aufgaben am Bahnhof übernehmen und hierfür Mittel aus dem Strukturwandel eingesetzt werden können, ist ein klar definierter kommunaler Rahmen erforderlich.
Die Förderung im sogenannten Arm 1 des Strukturstärkungsgesetzes, Projekte der Kommunen über den Werkstattprozess der WRL und das IMAG-Votum, setzt voraus, dass die jeweilige Aufgabe als kommunale Aufgabe verankert ist. Die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH hat den erforderlichen Weg ausdrücklich bestätigt: Es bedarf zunächst eines Stadtverordnetenbeschlusses zur Übernahme der kommunalen Aufgabe und anschließend eines Interessenbekundungsverfahrens. Voraussetzung ist Klarheit über die Funktionen, die im Bahnhof vereint werden sollen. Über das Interessenbekundungsverfahren erhalten Dritte die Möglichkeit darzustellen, dass sie eine Aufgabe der Kommune übernehmen können; das Verfahren stellt sicher, dass Aufgaben diskriminierungsfrei an Dritte übertragen werden.
Mit dem vorgeschlagenen Beschluss schafft die Stadt Calau genau diese Grundlage, ohne sich vorab auf einen bestimmten Träger festzulegen oder finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Die Letztentscheidung über Träger, Umfang und Finanzierung bleibt der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.
Finanzielle Auswirkungen
Mit diesem Beschluss sind keine unmittelbaren Auszahlungen oder verbindlichen finanziellen Verpflichtungen der Stadt verbunden. Es entsteht Verwaltungsaufwand für die Vorbereitung und Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens. Ziel des Verfahrens ist es, die Umsetzung weit überwiegend über Strukturwandel-Fördermittel und Beiträge der übernehmenden Partner, zum Beispiel einer Genossenschaft, zu finanzieren. Ein etwaiger kommunaler Eigen- oder Kofinanzierungsanteil wird der SVV im Rahmen der Folgevorlage transparent dargestellt.
Anlagen
Für die Verwaltung der Stadt Calau und die Stadtverordneten — zur Einordnung des Förderwegs und Begründung der Empfehlung.
Wir möchten den Bahnhof Calau langfristig als Ort für Kultur, Begegnung, Nahversorgung und Mobilität entwickeln und den Betrieb über eine Genossenschaft tragen. Für die Finanzierung kommt eine Förderung aus dem Strukturwandel über die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH in Betracht. Diese Förderung knüpft an die Kommune an. Deshalb braucht es einen vorbereitenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Der Förderweg in zwei Schritten
Die Rolle der Genossenschaft
Die Genossenschaft ist der vorgesehene Betreiber und Partner. Aus vergabe- und beihilferechtlichen Gründen darf sie im Beschluss jedoch nicht als Empfängerin festgeschrieben werden. Würde die Stadt den Träger vorab bestimmen, wäre das Verfahren angreifbar und die Förderung gefährdet. Der offene Weg ist daher kein Umweg, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Genossenschaft am Ende rechtssicher zum Zuge kommen kann. In der Praxis kann sich die Genossenschaft im Interessenbekundungsverfahren mit einem überzeugenden, auf den Funktionskatalog passenden Konzept bewerben.
Was die SVV entscheidet — und was nicht
Die Anerkennung der kommunalen Aufgabe, der Funktionskatalog und der Auftrag zum Interessenbekundungsverfahren.
Die Auswahl eines Trägers, der Umfang der Förderung oder finanzielle Verpflichtungen. Diese kommen in einer zweiten Vorlage zurück in die SVV.
Wir empfehlen der Stadtverordnetenversammlung, den Beschluss gemäß Teil A zu fassen. Er ist risikoarm, löst keine unmittelbare Zahlungsverpflichtung aus, hält die Letztentscheidung bei der SVV und eröffnet zugleich die Tür zur Strukturwandel-Förderung.
Nächste Schritte & Zeitplan
Dieses Papier ersetzt keine Rechtsberatung. Die endgültigen Formulierungen sollten vor der Einbringung mit dem Rechtsamt der Stadt und der WRL final abgestimmt werden.
Der Bahnhof Calau ist mehr als ein Gebäude. Er ist Ankunftsort, Treffpunkt und ein Stück Stadtgeschichte. Wir möchten ihn gemeinsam mit der Stadt und den Menschen vor Ort als lebendigen Ort für Kultur, Begegnung, Nahversorgung und Mobilität entwickeln — getragen von einer Genossenschaft, die allen offensteht, die mitmachen wollen.
Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern. Sie verbindet wirtschaftlich tragfähigen Betrieb mit demokratischer Mitbestimmung und Gemeinwohlorientierung. So bleibt der Bahnhof in der Hand der Region — und die Menschen vor Ort gestalten mit, was hier passiert.
Der Bahnhof ist Teil des Strukturwandels in der Lausitz. Für solche Vorhaben stehen Fördermittel zur Verfügung, die über die Stadt und die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH eingesetzt werden können. Damit das möglich wird, verankert die Stadt Calau die Entwicklung des Bahnhofs als kommunale Aufgabe und lädt anschließend in einem offenen Verfahren Partner ein, diese Aufgabe zu übernehmen. Unsere Genossenschaft möchte sich in diesem Verfahren mit einem tragfähigen Konzept bewerben.
Diese Seite macht einen möglichen Beschlussweg transparent. Die Formulierungen, der Funktionskatalog und jeder Schritt würden mit Verwaltung, Rechtsamt und WRL abgestimmt. Die Letztentscheidung liegt bei der Stadtverordnetenversammlung.